EU-Bürger nehmen ihre Persönlichkeitsrechte ernst und optimieren ihre Internetreputation so gut es geht.
Seit der Europäische Gerichtshof vergangenes Jahr das sogenannte Recht auf Vergessen bestätigte, haben die Bürger der EU reichlich Gebrauch davon gemacht. Vereinfacht gesagt regelt die Entscheidung, dass Privatpersonen Google und andere Suchmaschinen dazu zwingen können bestimmte Seiten aus dem Index, also den Suchergebnissen zu entfernen, wenn der Antragsteller glaubhaft machen kann, dass er von einem Inhalt in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt oder anderweitig geschädigt wird.
Wenig überraschend liegen die Deutschen bei den Löschanfragen ganz vorne, Frankreich überrundet die kritischen Bundesbürger sogar noch etwas.
Allein 60.000 Seiten wollten Deutsche inzwischen löschen. 348.000 Anfragen zur Entfernung von Suchergebnissen erhielt Google seit Inkrafttreten des Urteils insgesamt. Das Unternehmen überprüfte darauf hin rund 1,2 Millionen Websites und in 42% der Anfragen kam es dem Antrag nach.
Wollt ihr vielleicht auch ein Stückchen eurer Vergangenheit vor den Augen der Welt verbergen? Dann hier entlang.
Oder habt ihr von der Möglichkeit schon ein mal Gebrauch gemacht?