Es klingt verlockend: Euer Internetzugang ist zu langsam und infolgedessen dürft ihr klagen. Doch einem aktuellen Bericht zu Folge, wird daraus nun doch nichts.
Problem Nummer 1: die EU
„Fit für die digitale Zukunft“ ist Deutschland nicht wirklich. Ein Beispiel: Gerade einmal 1,1 Prozent beträgt der Anteil aller stationären Breitbandanschlüsse in der Bundesrepublik. In Japan sind es 72 Prozent, in Schweden 41 Prozent. Doch das soll(te) sich ändern: Die CDU hatte die Idee, von einem Rechtsanspruch auf einen schnellen Internetzugang. Sollte letzteres langsam sein, könne man vor Greicht ziehen und klagen. So die Idee.
Es gibt allerdings ein Problem, schreibt die Parlamentarische Staatssekretärin für Verkehr und digitale Infrastruktur, Dorothee Bär von der CSU. Denn dem Wunsch von einem Rechtsanspruch auf schnelles Internet, ständen die „europarechtliche Vorgaben für den Universaldienst und die Technologieneutralität“ im Weg.
Problem Nummer 2: die Kosten
Die CDU-Komission „Arbeit der Zukunft“ plant(e), „zentral, bis 2018 eine flächendeckende Breitbandversorgung mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde im Download“ einführen zu wollen. Schon damals wusste man von Barrieren. So seien die Kosten extrem hoch. Um dem entgegenzuwirken, plane man Leerrohre einzusetzen (um später den Einsatz von Glasfaserkabeln einfacher zu gestalten) und darüber hinaus Investitionen von Privatpersonen lukrativer zu gestalten.
Abschließend empfehlen wir euch noch diesen 10-minütigen Beitrag aus dem ZDF zum Thema „Breitband-Internet: Wie Deutschland hinterhersurft“:
Seid ihr mit eurer Internetgeschwindigkeit zufrieden?