In der vergangenen Woche sorgte mal wieder das Thema Datenschutz bei WhatsApp für erhebliche Schlagzeilen. Demnach behält sich Facebook das Recht vor, alle Bilder, Texte, Sprachdateien Videos, die wir verschicken, weltweit und kostenlos z.B. für Werbung weiterzuverwenden .
Den ganzen Beitrag „WhatsApp-AGB: Drei, zwei, eins, MEINS“ findet ihr hier.
Die Verbraucherzentrale des Bundverbads (vzbv) hat bereits mehrmals gegen die Facebook-Tochtergesellschaft abgemaht – bislang ohne Reaktion. Doch nun tut sich was! Nach einer erneuten Klage gegen WhatsApp muss nun der beliebte Messenger-Dienst seine AGBs auch in deutscher Sprache bereitstellen. Diese waren bislang lediglich nur auf Englisch zu lesen und für deutsche Bürger schwer zu verstehen, da es sich um komplexe rechtliche Fälle handelt.
Darüber hinaus muss WhatsApp auch das eigene Impressum ändern. Hier gab das Landgericht Berlin an, dass für WhatsApp-User bislang keine Möglichkeit bestehe, sich bei WhatsApp wegen technischen Probleme zu beschweren.
Zwei Wochen Frist
Nun hat das Unternehmen um Jan Koum zwei Wochen zeit um entweder Einspruch einzulegen, oder die Vorgaben des Berliner Landgerichts zu verbessern. Tut es das nicht, droht ein Ordnungsstrafgeld von bis zu 250.000 Euro. Auch eine Ordnungshaft wäre theoretisch denkbar. Übrigens: Zur heutigen Urteilsverkündung in Berlin schickte WhatsApp keinen Vertreter.