Die Telekom musste sich vor kurzem vor Gericht verantworten. Das Thema war die neue DSL-Drosselung, die die Telekom liebevoll als „Flatrate“ bezeichnet. Das Landgericht Köln erklärte, dass der begriff „Flatrate“ für dieses Verfahren unzulässig sei.
Offenbar nahm sich die Telekom diese Entscheidung zu Herzen. Man arbeitet nun an einer Strategie die neuen Verträge unter einer neuen entsprechenden Bezeichnung zu verkaufen. Doch sieht es auch danach aus, dass die Telekom nun auf zwei Wegen zum Ziel fährt. Man will laut Gerüchten sowohl Verträge mit der Volumendrosselung als auch Verträge ohne Drosselung verkaufen.
Weitere Informationen dazu soll es aber erst im Laufe dieses Tages geben. Wir sind also genauso gespannt wie ihr.