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WhatsApp-AGB: Drei, zwei, eins, MEINS!

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WhatsApp-AGB: Drei, zwei, eins, MEINS!
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Nach der Übernahme von WhatsApp durch Facebook war der Aufschrei groß. Das Zuckerberg-Imperium hat zu geschlagen – und das für ganze 19 Milliarden US-Dollar. Doch damit nicht genug. Sowohl nach der Übernahme von WhatsApp und auch der Bewegungs-App Moves änderten beide Tochterunternehmen des Social Network-Riesen prommt ihre AGBs.

Der beliebte Messenger-Dienst ist hierbei das beste Beispiel. Denn wer ihn nutzt und sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt, der überträgt alle Rechte an seinen Daten an Facebook und erklärt sich unter gegebenen Umständen auch mit einer kommerziellen Weiterverwertung seiner Daten einverstanden. 

WhatsApp schluckt alles

Der Kölner Rechtsanwalt Rolf Becker erklärte in einem Gespräch mit dem Handelsblatt die Hintergründe der AGBs von WhatsApp. Das oft als „Kleingedruckte“ bezeichnete, wird von vielen Nutzern dabei jedoch schlichtweg bestätigt und wenn überhaupt kurz überflogen. Doch die genaue Analyse der WhatsApp-Nutzungsbedingungen zeigt, dass sich Facebook ein gebührenfreies Recht einräumt, die Inhalte seiner über 500 Millionen Nutzer nutzen zu können.

Gegenüber Handelsblatt-Online erklärt Becker:

“Die Kunden stimmen jedenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, dass WhatsApp alle Inhalte, Bilder und ähnliches ohne Einschränkung und in allen Medienformaten und über alle Kanäle weiterverbreiten kann. Ob sie das wirksam tun, ist allerdings noch eine andere Frage.”

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FSK 16 

Darüber hinaus fand Becker auch ein bislang weitgehend unbekanntes Fundstück. Während man bei einer einfachen WhatsApp-Registrierung lediglich Name und Telefonnummer angeben muss, macht WhatsApp in seinen AGBs auch auf eine Altersschranke aufmerksam.

“Wenn du noch nicht 16 Jahre alt bist, dann benutze bitte weder den WhatsApp-Service noch die WhatsApp-Website. Niemals, auf keine Art und Weise.”

 

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